Die Strafenkombination dient hier spezialpräventiven Zwecken. Die Verbindungsbusse darf höchstens einen Fünftel beziehungsweise 20 % der in der Summe schuldangemessenen Sanktion – bestehend aus einer bedingt ausgesprochenen Hauptstrafe kombiniert mit einer Verbindungsbusse – betragen (Urteil des Bundesgerichts 6B_337/2022 vom 12.07.2023 E. 1.3.1 f.). Vorliegend erachtet das Gericht angesichts der laufenden Delinquenz während des Strafverfahrens und insbesondere da A.________ am 15.10.2022 und damit nur knapp über einen Monat nach dessen Entlassung aus der Untersuchungshaft mit der Begehung des Hausfriedensbruchs z.N. der E.__