Versuch) und Verurteilung zu einer unbedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen à CHF 30.00). - Sodann ist ein weiteres Verfahren aufgrund rechtswidrigen Aufenthalts hängig bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (Eröffnung 6. September 2024) Diese erneute und einschlägige Delinquenz im Bereich der Eigentumsdelikte während laufenden Verfahrens ist grundsätzlich straferhöhend zu berücksichtigen (vgl. Mathys, Leitfaden Strafzumessung, 2. Aufl. 2019, N 329 f.), wobei eine Doppelbestrafung vermieden werden muss. Die Kammer erachtet hierfür eine Strafschärfung von zwei Monaten als angezeigt.