gensdelikt) und unbefugter Benützung eines Fahrzeugs i.S. des Personenbeförderungsgesetzes (mehrfache Begehung) und Verurteilung zu einer unbedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 300.00; - Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 15. Oktober 2024: Schuldspruch wegen einfachen Diebstahls (mehrfache Begehung) sowie einfachen Diebstahls (geringfügiges Vermögensdelikt; Versuch) und Verurteilung zu einer unbedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen à CHF 30.00).