): - Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 21. Juni 2023: Schuldsprüche wegen Hausfriedensbruchs, einfachen Diebstahls (Versuch) und einfachen Diebstahls (mehrfache Begehung) und Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à CHF 30.00; -