749, pag. 753). Im Juni 2022 reiste der Beschuldigte in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Mit Entscheid des Staatssekretariats für Migration SEM vom 8. August 2022 wurde das Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen und der Beschuldigte aus der Schweiz weggewiesen (pag. 753). Gemäss Leumundsbericht vom 4. Februar 2025 ist der Beschuldigte alleinstehend, erhält pro Woche CHF 70.00 vom Migrationsdienst und hat Schulden von CHF 6'000.00. Hobbys habe er keine. Er warte lediglich auf den Entscheid des Richters und schaue danach weiter, was er machen wolle (pag.