Auch kann unter diesem Titel dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Beschuldigte innerhalb der Gruppe die passivste Rolle innehatte und selbst dem Opfer nicht direkt persönliche Gegenstände abnahm. Wie bereits dargelegt, war aber auch er durch seine Dauerpräsenz Teil des Drohkonstrukts, welche die Drohung mit dem Messer verstärkte und den Raubüberfall ermöglichte. Das Tatverschulden muss nach dem Gesagten zu einer höheren Strafe als zur Mindeststrafe von sechs Monaten führen.