Mit dem Einsatz des Klappmessers war die Handlungsfreiheit (und damit ein Teil des geschützten Rechtsguts) sofort ausgehebelt. Es ist mitunter dem besonnenen und zurückhaltenden Verhalten des Opfers zu verdanken, dass sich keine direkte Gefährdung manifestierte. Zur Art und Weise der Rechtsgutverletzung fällt erschwerend ins Gewicht, dass der Beschuldigte mitsamt G.________ und C.________ die Tat gemeinsam verübte und sie das Opfer, welches nachts alleine unterwegs war, auf dem Nachhauseweg abfingen.