_ den Geschädigten vorab nach der Uhrzeit fragte. Ausschlaggebend ist sodann, dass der Beschuldigte mitsamt den beiden anderen den Geschädigten umstellte und damit beim Aufbau einer Drohkulisse mitwirkte, wodurch G.________ und C.________ das Abnehmen der Gegenstände ermöglicht bzw. erleichtert wurde. Mit seiner Präsenz und seinem Auftreten trug er massgebend zur Bildung und Aufrechterhaltung der Bedrohungslage bei und unterstützte damit je das Handeln der beiden anderen. Nach dem Gesagten liegt durchaus ein Tatbeitrag des Beschuldigten vor;