26 verhalt folgt zwar, dass der Beschuldigte selber dem Geschädigten keine Gegenstände abgenommen hat und er auch das Messer nicht behändigte. Die drei Erwachsenen agierten jedoch in einer klaren Rollenverteilung; jeder der drei Beschuldigten war bei der Ausführung des Raubs wichtig, alle drei traten gegenüber dem Opfer als «Einheit» auf. Wie bereits dargelegt, geht auch die Kammer davon aus, dass nicht ausschliesslich G.________, sondern auch A.________ den Geschädigten vorab nach der Uhrzeit fragte.