die Halskette. Die Vorinstanz hielt zutreffend fest, dass ein gegen den Bauch gerichtetes Messer sowie ein Drohkonstrukt, dass sich daraus ergibt, dass sich drei erwachsene Männer um einen fünfzehnjährigen Jugendlichen, welcher nachts alleine unterwegs war, herumstellen, umgehend nachdem diesem dessen Handy aus der Hand entrissen wurde, als offensichtliche Drohung gegen Leib und Leben zu qualifizieren ist. Die P.________(Strasse) ist generell keine dicht befahrene Strasse (ausser zu Stosszeiten), erst recht hatte es zur fraglichen Zeit kaum mehr Verkehr.