14. Subsumtion der Kammer Gemäss erstelltem Sachverhalt haben sich der Beschuldigte und G.________ dem Geschädigten von vorne angenähert und diesen nach der Uhrzeit gefragt. Nachdem F.________ sein Handy hervornahm, wurde ihm dieses von G.________ umgehend entrissen. Weiter nahm G.________ ein Klappmesser hervor, welches er durch die Kleidung an den Bauch des Geschädigten hielt und sprach etwas auf Arabisch zu ihm, was in Anbetracht des Tonfalls und der Situation von F.________ als Drohung aufgefasst wurde. C.________, welcher mit G._