je mit Hinweisen; siehe zum gesamten Abschnitt Urteil des Bundesgerichts 6B_797/2020 vom 31. Januar 2022 E. 4.3.6). 13. Argumente der Verteidigung Die Verteidigung machte vor oberer Instanz geltend, dem Beschuldigten werde im Wesentlichen einzig vorgeworfen, mit G.________ auf den GeschÃĪdigten zugegangen zu sein und nach der Uhrzeit gefragt zu haben. Alles weitere, namentlich das Hervornehmen und Halten des Messers, das Ansprechen auf Arabisch, die