12. Rechtliche Grundlagen 12.1 Raub gemäss Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB Nach Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer mit Gewalt gegen eine Person oder Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem er den Betroffenen zum Widerstand unfähig gemacht hat, einen Diebstahl begeht. Was die theoretischen Grundlagen dieses Tatbestands anbelangt, kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 661 f., S. 34 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).