und wollten die erbeuteten Gegenstände für sich behalten. Der erbeutete Rucksack mitsamt Handy und weiteren Gegenständen des Geschädigten konnte bei A.________ sichergestellt werden, nachdem dieser und C.________ am selben Tag gegen 05:20 Uhr beim Bahnhof K.________(Ortschaft) durch die Polizei angehalten wurden. III. Rechtliche Würdigung