237 Z. 62 ff.). Er habe gesagt, sein Wohnort sei weit weg und er werde den Rucksack zu einem späteren Zeitpunkt abholen. Auf Frage, warum G.________ die Tasche an A.________ (A.________) übergab, erklärte C.________, G.________ habe gesagt, sein Camp sei weit weg in M.________(Ortschaft). Er lasse diese Tasche bei ihm und komme sie am Abend wieder holen (pag. 237 Z. 85 ff.). C.________ wurde sodann vor erster Instanz erneut befragt (pag. 550 ff.), wobei er u.a. Folgendes aussagte: - Er und A.________ seien am fraglichen Abend in einem Park in Bern gewesen und hätten dort G.________ angetroffen, welcher sich zu ihnen gesetzt habe.