231 Z. 186 und pag. 232 Z. 199 f.). Damit stellt er seine Rolle erneut anders dar, nachdem bereits bei der ersten Einvernahme einigermassen unklar blieb, wo er nun genau war und was er tatsächlich mitbekam. Auch die Aussagen von C.________ erscheinen der Kammer insgesamt nicht zuverlässig und glaubhaft. Seine Aussagen sind weniger auffällig als jene des Beschuldigten, auch er gerät jedoch in Widersprüche und versucht offenkundig, seine eigene Rolle im ganzen Geschehen herunterzuspielen. Auch die delegierte Einvernahme vom 7. September 2022 (pag. 235 ff.) bestätigt diesen Eindruck. C.________ gab u.a. Folgendes zu Protokoll: Auf Vorhalt eines Fotos von G._