21 offenkundig an konkrete Gesprächsinhalte zwischen G.________ G.________ und A.________ in Zusammenhang mit der Übergabe der Tasche zu erinnern scheint. Während mit Ausnahme der Angaben zum Alkoholkonsum die Erstaussagen von C.________ noch einigermassen plausibel erscheinen, präsentiert sich seine Darstellung der Ereignisse nur wenig später im Rahmen der Hafteröffnung vom 13. August 2022 (pag. 226 ff.), 15:45 Uhr, bereits merklich anders: - G.________ habe er nicht in K.________(Ortschaft) getroffen; er sei mit ihm und A.________ von Bern her nach K.________(Ortschaft) gekommen (pag.