222 Z. 94 f.). Auf Frage, wie der Kollege heisse, der nach M.________(Ortschaft) gefahren sei, antwortete C.________, dieser heisse G.________. G.________ sei derjenige, der seinem Kumpel den Rucksack und die Sachen gegeben habe. Er selbst sei nicht bei ihnen gewesen. Auf Frage machte C.________ geltend, G.________ habe zu A.________ gesagt, «lass den (gemeint: Rucksack) bei dir, ich wohne weit weg (pag. 223 Z. 130). Am Ende der Einvernahme ergänzte C.________, A.________ und er seien von Bern gekommen. Am Morgen sei G.________ gekommen und habe A.________ den Rucksack gegeben (pag. 224 Z. 160 ff.). In diesem Punkt ähneln die Aussagen von C.__