So behauptet er, dass F.________ lüge und bringt weiter vor, dass dieser den Rucksack selbst gestohlen gehabt habe, obwohl hierzu keine Anzeichen in den Akten bestehen. Dies ist als Lügensignal zu werten. Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass die Aussagen von C.________ nicht glaubhaft sind und darauf nicht abgestellt werden kann.