Die Aussagen sind überdies kaum detailliert und sehr oberflächlich. Er hat immer die gleichen Aussagen bzw. Ausreden, nämlich, dass er sich nicht erinnere, denn er habe geschlafen. Dies stimmt allerdings nicht mit den Aussagen von A.________ überein, welcher ausgesagt hat, dass er und C.________ den Diebstahl gesehen hätten. Auch hierin ist ein Widerspruch zu sehen. Auch sind gewisse Aussagen von C.________ unlogisch bzw. ergeben keinen Sinn, so etwa, dass G.________ A.________ den Rucksack gegeben haben soll, weil er [G.________] weit weg wohne, G.________ den Rucksack dann aber am nächsten Tag wieder in Bern habe abholen wollen.