19 der Tasche, seine Aussagen bleiben wiederum oberflächlich. Zudem stehen seine Aussagen in Widerspruch zu seinen früher gemachten Aussagen. Auf Vorhalt sagte der Beschuldigte weiter aus, er habe nichts gesehen (wie der andere Mann den Diebstahl gemacht habe). Der andere sei betrunken gewesen, als er ihm die Tasche abgegeben habe. Weiter beteuert der Beschuldigte, er hätte die Tasche nicht mitgenommen, wenn er gewusst hätte, dass diese gestohlen worden sei.