In Burgdorf hätten sie sich von anderen getrennt. Neu brachte er vor, er sei danach alleine in die R.________ (Nachtclub) gegangen. Nach der Disco habe er diesen Menschen getroffen. Er habe ihm gesagt, er lasse die Tasche bei ihm. Damit schilderte der Beschuldigte eine gänzlich neue Variante des Geschehens, die alles andere als überzeugend ist. So machte er keine Angaben zu den Umständen des angeblichen Besuchs in der Disco bzw. zur Übergabe