Im Rahmen der delegierten Einvernahme vom 7. September 2022 (pag. 208 ff. [Anmerkung der Kammer: Die Einvernahme hat keine Zeilennummerierungen]) machte der Beschuldigte geltend, er könne sich an seine früher (im Verfahren) gemachten Aussagen nicht erinnern, er sei damals krank gewesen. Auf Vorhalt seiner Aussagen bei der Staatsanwaltschaft gab er zu Protokoll, das die Geschichte nicht so gewesen sei. Er könne sich nicht genau daran erinnern. Er könne jetzt etwas dazu sagen. Danach schilderte der Beschuldigte wiederum sehr widersprüchlich und unlogisch, was geschehen sein soll: Er sei mit zwei anderen Personen unterwegs gewesen. In Burgdorf hätten sie sich von anderen getrennt.