200 Z. 109 ff.). Lapidar führte er sodann aus, der Geschädigte sei danach gegangen. Er sei mit einem Kumpel dort gewesen und habe alles gesehen (pag. 200 Z.112). Sie beide hätten dann das Telefon und die Tasche (gemeint: Rucksack [pag. 200 Z. 114]) genommen und seien zum Bahnhof gegangen, worauf die Polizei gekommen sei (pag. 200 Z. 115 ff.). Sie hätten keine Waffe dabei gehabt, kein Messer nichts, das sei eine Verleumdung (pag. 200 Z. 115 ff.). Diese Aussagen machen wenig Sinn. Zunächst ist offenkundig, dass der Beschuldigte durchaus wusste, um wen es sich bei der Person, welche gemäss seinen Aussagen den Raub verübt hatte, handelte.