16 sprüche. Bezeichnenderweise hat C.________ eine dritte bzw. vierte Version desselben Vorgangs. Gemäss diesem hatte G.________ nämlich gesagt, dass es zu weit sei, den Rucksack nach M.________(Ortschaft) zu nehmen und dass er ihn am Tag darauf in Bern zu A.________ holen kommen würde (pag. 223 Z. 133 f.; pag. 231 Z. 192 ff.). Schliesslich behauptete A.________, dass er sich nicht mehr so recht daran erinnern könne, ob C.________ mit ihm zusammen gewesen sei, als er aus dem Bahnhof rausgegangen sei. Er sei betrunken gewesen. Dies widerspricht zum einen den Aussagen von C._______