In der Einvernahme vom 07.09.2022 behauptete er neu, dass G.________ ihm gesagt habe, dass er krank und betrunken sei und er deshalb den Rucksack dort lassen wolle, nur um in der gleichen Einvernahme kurz darauf zu behaupten, dass G.________ ihm gesagt habe, er gehe zur Toilette und komme wieder zurück, nehme die Tasche und gehe weg. Es bestehen somit selbst innerhalb der einzelnen Einvernahmen Wider-