Zwar gibt er zu, dass er an diesem Tag mit G.________ unterwegs gewesen ist, aber bestreitet hingegen entgegen den ersten Aussagen, dass er den Diebstahl gesehen hat. Diese beiden Versionen sind komplett widersprüchlich und schliessen sich gegenseitig aus, was gegen die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen spricht. Weiter führte A.________ zunächst aus, die dritte Person habe ihm und C.________ den Rucksack gegeben, weil sie Angst vor ihnen gehabt habe. In der Einvernahme vom 07.09.2022 behauptete er neu, dass G._____