Dass A.________ den Täter nicht erkannt haben will bzw. ihn zum ersten Mal am Tatort getroffen haben soll, kann nicht der Wahrheit entsprechen, denn aus den Einvernahmen von C.________ ist klar ersichtlich, dass A.________, C.________ und G.________ sich bereits in Bern getroffen haben und zusammen mit dem Zug nach K.________(Ortschaft) gekommen sind (vgl. pag. 224 Z. 183 ff.). In der Einvernahme vom 07.09.2022 erzählte A.________ dann eine komplett andere Version. Zwar gibt er zu, dass er an diesem Tag mit G.________ unterwegs gewesen ist, aber bestreitet hingegen entgegen den ersten Aussagen, dass er den Diebstahl gesehen hat.