- Auf konkrete Frage, was die dritte Person gemacht habe, gab F.________ an, es seien zwei Personen auf ihn zugekommen. Nr. 6 sei eine von diesen zwei Personen gewesen und der andere sei derjenige Mann, der ein Messer gehabt habe. Nr. 8 habe ihm seinen Rucksack von hinten weggenommen (pag. 547 Z. 16 ff.). Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Aussagen von F.________ betreffend Kerngeschehen und insbesondere hinsichtlich Identität und Rollen der drei Beschuldigten insgesamt sehr konstant, realitätsnah und in den wesentlichen Punkten widerspruchsfrei sind. Seine Schilderungen wirken selbsterlebt;