15 - Beim Mann, der ihm mit dem Messer seine Gegenstände weggenommen habe, habe es sich um denjenigen gehandelt, der vor dem Eintreffen der Polizei mit dem Zug weggefahren sei (pag. 546 Z. 44 ff.); - Auf Vorhalt der Fotoverweisung (pag. 190 und 191) sagte F.________, dass Nr. 8 derjenige sei, der ihm den Rucksack von hinten weggenommen habe. Nr. 6 sei mit dem anderen Man in seine Richtung gekommen; - Auf konkrete Frage, was die dritte Person gemacht habe, gab F.________ an, es seien zwei Personen auf ihn zugekommen.