Auch falle auf, dass er den Haupttäter mit dem Messer nicht erkannt habe, was seltsam anmute. Auch stimme nicht, dass dieser sodann ganz anders aussehe als der Beschuldigte und C.________. Es erscheine wahrscheinlich, dass F.________ den Beschuldigten und C.________ nur wegen dem Rucksack beim Bahnhof erkannt habe. Allein daraus könne nicht geschlossen werden, dass diese auch tatsächlich beim Raubüberfall beteiligt gewesen seien. Diesen Ausführungen kann nicht gefolgt werden. Insgesamt geht aus den Aussagen von F.________ hervor, dass dieser die drei Beschuldigten überzeugend identifizieren und deren Handlungen nachvollziehbar und realitätsnah beschreiben sowie unterscheiden konnte.