Den dritten Täter habe er nicht sehen können; dieser sei von der Mauer gekommen und dann auch hinter ihm gestanden (pag. 179 Z. 87 f.). Zum dritten Täter wurde F.________ im Rahmen der zweiten Einvernahme vom 13. August 2022 ergänzend befragt, wobei er aussagte, dieser sei zuerst passiv hinter ihm gestanden. Schliesslich sei er es gewesen, der ihm den Rucksack abgenommen habe. Er habe ihn den Rucksack widerstandslos nehmen lassen. Er habe noch etwas auf Ara-