12 Betreffend das verwendete Messer erweisen sich die Aussagen von F.________ ebenfalls als hinreichend konstant und nachvollziehbar. So wurden ihm anlässlich der zweiten polizeilichen Einvernahme am 13. August 2022 (08:50 Uhr) Zusatzfragen zur Beschreibung des Messers gestellt (pag. 181 f.), wobei er erklärte, es habe sich um ein aufklappbares Messer gehandelt und entspreche genau dem ihm von der Polizei vorgezeigten «Rescue-Tool» (pag. 31 Z. 31, Z. 37 f. und Z. 42 f.).