Er habe bei den Taxis erneut darum gebeten, die Polizei zu rufen. Bis diese eingetroffen sei, sei es einem der drei gelungen, in den Zug zu steigen (pag. 186 Z. 60–66). Mit der Vorinstanz ist festzuhalten, dass die Aussagen von F.________ mit den Erkenntnissen aus den Polizeirapporten übereinstimmen. Seine Beschreibung des Kerngeschehens erweist sich als schlüssig, logisch und realitätsnah. Die Aussagen aus der dritten Einvernahme stimmen mit den Erstaussagen im Wesentlichen überein, ohne aber stereotyp oder einstudiert zu wirken. In der freien Rede schildert F.____