Darin hätten sich sein Ausweis und seine AirPods befunden. Der Täter mit dem blauen Pullover habe ihm anschliessend noch seine goldfarbene Halskette abgerissen, danach seien alle Richtung Spital davon gerannt. Anzumerken ist, dass die anlässlich der dritten Einvernahme zu Protokoll gegebene Version hiervon insoweit abweicht, als die dritte Person erst nach dem Entreissen des Handys hinter einer Wand hervorgekommen sei (pag. 186 Z. 55 f.) und die beiden, die von vorne gekommen seien, ihn beim Weggehen auf Arabisch beleidigt hätten (pag. 186 Z. 59 f.). Weiter gab F.________ zu Protokoll, er selbst sei dann zum Bahnhof gelaufen und habe eine Taxifahrerin um Hilfe gebeten (pag.