186 Z. 40). Dies ist, wie bereits die Vorinstanz dargelegt hat, bei der Würdigung der Aussagen der ersten beiden Einvernahmen von F.________ mindestens im Hinblick auf einzelne Begriffe zu berücksichtigen (vgl. etwa den Hinweis des Dolmetschers in der delegierten Einvernahme vom 15. September 2022, wonach sich die Wörter «Rucksack» und «Schuhe» ähneln würden [pag.