Uhr bzw. 08:50 Uhr [pag. 181 ff.]) erfolgten ohne Dolmetscher auf Englisch, wobei mindestens aus dem ersten Einvernahmeprotokoll keine Hinweise hervorgehen, wonach es zwischen der Polizei und ihm zu Verständigungsproblemen gekommen wäre. F.________ gab zu Beginn der Befragung an, keinen Übersetzer zu benötigen (pag. 177 Z. 2.). Anlässlich der delegierten Einvernahme am 15. September 2022 (pag. 184 ff.) gab er (mit Dari-Übersetzung) auf Frage Folgendes an: «Ein bisschen haben wir uns verstanden. Für mich stimmte das.» (pag. 186 Z. 40).