Zuerst um ca. 02:48 Uhr anlässlich der eigentlichen Konfrontation, anschliessend erneut am Bahnhof um ca. 05:13 Uhr nach erfolgter polizeilicher Einvernahme. Beide Male liess der Beschuldigte über die Taxifahrerin die Polizei einschalten, welche nach dem zweiten Anruf A.________ und C.________ beim Bahnhof anhalten konnte. Dabei konnte bei A.________ der F.________ abgenommene Rucksack mitsamt Mobiltelefon sichergestellt werden. Sodann ist auf den Aufnahmen der SBB-Transportpolizei auch ersichtlich, dass ein dritter Täter, dessen Signalement den Angaben von A.________ entspricht, zur besagten Zeit in K.________(Ortschaft) in den Zug einstieg (pag. 160; vgl. auch E. 10.2.1 hiernach).