_ gehandelt habe, wobei durch das Bundesasylzentrum in M.________(Ortschaft) hätte in Erfahrung gebracht werden können, dass dieser am 30. August 2022 nach Algerien rückgeführt worden sei (pag. 154). Die Entstehungsgeschichte der Anzeige ist schlüssig und nachvollziehbar. F.________ sah am 13. August 2022 frühmorgens die Täterschaft zwei Mal zu verschiedenen Zeiten an verschiedenen Örtlichkeiten in K.________(Ortschaft). Zuerst um ca. 02:48 Uhr anlässlich der eigentlichen Konfrontation, anschliessend erneut am Bahnhof um ca. 05:13 Uhr nach erfolgter polizeilicher Einvernahme.