Bei der SBB-Transportpolizei sei umgehend die Sicherung der entsprechenden Videoaufzeichnungen veranlasst worden. Um 06:53 Uhr sei die vorläufige Festnahme von A.________ und C.________ verfügt worden. Atemalkoholproben, welche um 07:28 Uhr (C.________) und 07:30 Uhr (A.________) durchgeführt wurden, seien mit je 0.00 mg/l negativ verlaufen. Dem Nachtrag zum Anzeigerapport vom 17. Oktober 2022 (pag. 151 ff.) ist entnehmbar, dass auf den bei der SBB-Transportpolizei in L.________(Ortschaft) erhobenen Videodaten der Zugfahrt der fraglichen Zeit (13. August 2022, um 05:11 Uhr) ab K.________(Ortschaft) nach M.___