9 vor den Zug in Richtung L.________(Ortschaft) bestiegen. Mit den beiden Angehaltenen, die sich zunächst passiv und gleichgültig verhalten hätten, habe eine rudimentäre Konversation auf Französisch geführt werden können. Bei der Kontrolle des von A.________ mitgeführten Rucksacks sei ein Teil des Deliktsguts zum Vorschein gekommen. Auf Nachfrage nach dem Besitzer des Rucksacks habe A.________ angegeben, dieser gehöre ihm.