Als objektive Beweismittel dienen dem Gericht der Anzeigerapport vom 08.09.2022, gemäss welchem im von A.________ während der polizeilichen Anhaltung mitgeführten Rucksack ein Teil des Deliktsguts gefunden wurde sowie die Angabe das die nach der Festnahme abgenommenen Alkoholproben von C.________ (um 07:28 Uhr) und A.________ (um 07:30 Uhr) mit 0.00 mg/l negativ ausfielen (pag. 149 f.). Weiter liegt das von der Q.________ AG aufgezeichnete Bildmaterial vom 13.08.2022 vom Standort Bahnhof K.________(Ortschaft), Richtung L.________ (Ortschaft), ca. 05.12 Uhr, welches einen Mann mit ähnlichem Signalement wie G.________ zeigt, vor (pag. 247).