8 9. Beweismittel Die Vorinstanz erwog zu den objektiven und subjektiven Beweismitteln in zutreffender Weise was folgt (pag. 642 f., S. 15 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Dem Gericht stehen zur Beurteilung des Sachverhalts vorwiegend subjektive Beweismittel zur Verfügung. Als objektive Beweismittel dienen dem Gericht der Anzeigerapport vom 08.09.2022, gemäss welchem im von A.___