Er sei in den Überfall überhaupt nicht involviert gewesen. Ihm werde in der Anklageschrift auch nur vorgeworfen, gemeinsam mit G.________ G.________ auf F.________ zugegangen zu sein und nach der Uhrzeit gefragt zu haben, was ebenfalls nicht stimme. Der Beschuldigte bestreitet sodann, dass alles, was in der Folge durch G.________ G.________ und C.________ vorgenommen worden sei – v.a. das Hervorziehen des Messers, die Wegnahme des Mobiltelefons, das Abnehmen des Rucksacks und das Abreissen der Halskette – ihm zugerechnet werden könne.