dazu brachte, auf Widerstand zu verzichten und dies alles geschehen zu lassen. Der Beschuldigte G.________ riss dem Privatkläger anschliessend dessen goldfarbene Halskette vom Hals, bevor die drei sich mit allen dem Privatkläger weggenommenen Gegenständen in Richtung Spital entfernten, wobei die Beschuldigten den Privatkläger zudem noch auf Arabisch beleidigten.