Ausserdem sagte er etwas auf Arabisch zu ihm, was der Privatkläger, der nicht Arabisch spricht, aufgrund des Tonfalls und der gesamten Situation als Drohung auffasste. Danach nahm der Beschuldigte C.________, der hinter einer Mauer hervor von hinten an den Privatkläger heran getreten war, ihm seinen schwarzen Rucksack mit diversem Inhalt ab der Schulter und in Bereicherungsabsicht an sich, wobei alle drei Beschuldigten um den Privatkläger herum standen, was den Privatkläger (zusammen mit dem gegen ihn gerichteten Messer und der generell aggressiven Stimmung) in Angst versetzte, ihm klar machte, dass er keine Chance hatte, sich zu wehren und ihn