indem er zusammen mit dem Beschuldigten G.________ von vorne auf den Privatkläger zukam, welcher alleine unterwegs war, und diesen mehrfach nach der Uhrzeit fragte. Als der Privatkläger das Handy hervor nahm, um die Uhrzeit abzulesen, wurde ihm dieses vom Beschuldigten G.________, bereits dann in der allen bekannten und von allen Beschuldigten geteilten Absicht, dem Privatkläger (weitere) Wertsachen zur Aneignung wegzunehmen, sofort aus der Hand gerissen. Der Beschuldigte G.___