I.A.1 AKS (Bst. A. Ziff. II.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 11 Monaten (unter Ansetzung der Probezeit auf zwei Jahre), einer Verbindungsbusse von CHF 900.00 (unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf 30 Tage bei schuldhafter Nichtbezahlung), einer Landesverweisung von 7 Jahren (und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem SIS [Bst. D. Ziff. 2. des erstinstanzlichen Urteilsdisposi-