Die Sanktionen betreffend wurden die Verurteilungen des Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 600.00 (als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 21. Juni 2023 und unter Ansetzung der Probezeit auf zwei Jahre) sowie einer Übertretungsbusse von CHF 150.00 (unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf 2 Tage bei schuldhafter Nichtbezahlung) rechtskräftig. Sodann erwuchsen die vorinstanzlichen Verfügungen im Zivilpunkt, namentlich die Verweisungen der Zivilklagen von F.________ und der D.___