II.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) in Rechtskraft erwachsen. Die Sanktionen betreffend wurden die Verurteilungen des Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 600.00 (als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 21. Juni 2023 und unter Ansetzung der Probezeit auf zwei Jahre) sowie einer Übertretungsbusse von CHF 150.00 (unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf 2 Tage bei schuldhafter Nichtbezahlung) rechtskräftig.